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Verwaltungsgericht Münster, 3 K 2067/12

Datum:
20.06.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 2067/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2013:0620.3K2067.12.00
 
Schlagworte:
Elternbeitrag; Zusammenleben; Wechselmodell
Normen:
§ 23 KiBiZ
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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