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Verwaltungsgericht Münster, 1 L 407/13

Datum:
15.08.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 407/13
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2013:0815.1L407.13.00
 
Tenor:

Die Stadt B.     , vertreten durch den Bürgermeister, T.--straße 00, 00000 B.     , wird beigeladen.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache vorläufig in die X-Schule B.     , Städtische Katholische Grundschule - Primarstufe - aufzunehmen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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