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Verwaltungsgericht Münster, 13 K 2222/12.O

Datum:
17.09.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Disziplinarkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2222/12.O
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2013:0917.13K2222.12O.00
 
Tenor:

Dem Beklagten wird wegen Dienstvergehens das Ruhegehalt aberkannt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

 
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