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Verwaltungsgericht Münster, 9 L 452/12

Datum:
20.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 452/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2012:1220.9L452.12.00
 
Tenor:

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zum WS 2012/2013 zum Masterstudiengang mit Ausrichtung auf das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Abschluss „Master of Education“ als Studienanfänger vorläufig einzuschreiben, wenn er die Einschreibung binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses an seine Prozessbevollmächtigten bei der Hochschule beantragt und die allgemeinen Einschreibungsvoraussetzungen im übrigen nachweist.

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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