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Verwaltungsgericht Münster, 9 L 428/12

Datum:
08.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 428/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2012:1108.9L428.12.00
 
Schlagworte:
Zulassung zum Studium, WWU Münster, Betriebswirtschaftslehre, Masterstudiengang, WS 2012/2013, Zugangsvoraussetzungen
Leitsätze:

Zu den Zugangsvoraussetzungen eines Masterstudiums der Betriebswirtschaftslehre.

hier: Zugangsvoraussetzungen des Nachweises eines bestimmtes Maßes von ihm Erststudium erzielten Leistungspunkten aus den Gebieten der Volkswirtschaftslehre, Mathematik und/oder Statistik.

Rechtskraft:
noch nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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