Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 9 K 1067/09

Datum:
21.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1067/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2012:0321.9K1067.09.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Bezirksregierung N.       vom 14. Mai 2009 wird aufgehoben, soweit hierdurch die unter den Ziffern 6 und 7 ergangene Entscheidung der Schiedsstelle –KHG Westfalen-Lippe vom 11. Dezember 2008 (Zuschläge zugunsten der Beigeladenen als Brustzentrum) genehmigt worden ist.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Kläger zu 1. bis 6. zu 1/2 und der Beklagte sowie die Beigeladene je zu jeweils 1/4.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen tragen die Kläger zu 1/2, im Übrigen tragen diese der Beklagte und die Beigeladene selbst.

Die Kläger zu 1. bis 6. haften für ihren Kostenanteil als Gesamtschuldner.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank