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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 2441/11

Datum:
12.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2441/11
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2012:1212.7K2441.11.00
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 24. Mai 2011 insoweit neu zu bescheiden, als die Erteilung einer Genehmigung für einen Krankentransportwagen beantragt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 85% und die Beklagte zu 15%.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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