Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 6 K 2769/10

Datum:
16.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
6
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2769/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2012:0516.6K2769.10.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 1435/12
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 21. Juli 2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15. November 2010 wird aufgehoben, soweit dahin eine Rückforderung von mehr als 1.955,14 Euro geltend gemacht wird. Soweit die Klägerin die darüber hinausgehende Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Die Klägerin trägt 28 % der Kosten des Verfahrens, der Beklagte trägt 72 % der Kosten des Verfahrens.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank