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Verwaltungsgericht Münster, 5 L 482/12

Datum:
24.10.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5 L 482/12
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 482/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2012:1024.5L482.12.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 1289/12
Schlagworte:
Geldleistung Bescheid Wohnungsbindung Zweckentfremdung sozialer Wohnunbgsbau Wohnberechtigung gewerbliche Zwischenvermietung Leiharbeiter
Sachgebiet:
Besonderes Verwaltungsrecht
Leitsätze:

Das Überlassen von Wohnungen an gewerbliche Zwischenvermieter ohne Nachweis einer Wohnberechtigung stellt einen Verstoß gegen das WFNG NRW dar und berechtigt zur Erhebung von Geldleistungen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 18.923,25 Euro festgesetzt.

 
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