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Verwaltungsgericht Münster, 4 K 413/11

Datum:
10.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 413/11
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2012:1210.4K413.11.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom 14. Januar 2011 verpflichtet, die Klägerin der Stadt Krefeld zuzuweisen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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