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Verwaltungsgericht Münster, 3 K 1052/11

Datum:
22.08.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1052/11
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2012:0822.3K1052.11.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 00.00.0000 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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