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Verwaltungsgericht Münster, 13 K 1755/11.O

Datum:
11.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Disziplinarkammer Land
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1755/11.O
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2012:1211.13K1755.11O.00
 
Tenor:

Die Disziplinarverfügung des Beklagten vom 5. Juli 2011 wird insoweit abgeändert als gegen die Klägerin eine Geldbuße in Höhe von 1.500,- Euro verhängt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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