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Verwaltungsgericht Münster, 13 K 1169/11.O

Datum:
24.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Disziplinarkammer Land
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1169/11.O
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2012:0424.13K1169.11O.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens zurückgestuft und in das Amt eines Stadtsekretärs (Besoldungsgruppe A 6) versetzt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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