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Verwaltungsgericht Münster, 9 L 670/10

Datum:
08.04.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 670/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2011:0408.9L670.10.00
 
Leitsätze:

Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte gaststättenrechtliche Ordnungsverfügung (Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen angeblich unbefugter Änderung der erlaubten Betriebsart und der Verwendung anderer als zugelassener Räume; Schließungsanordnung), § 15 Abs. 3 Nr. 1 GastG, § 31 GastG i.V.m. § 15 Abs. 2 GewO).

Hier: Schank- und Speisewirtschaft und Beherbergungsbetrieb an einem See, der sich während seines über ein Jahrzehnt gehenden Betriebes zu einem "überregionalen Motorradtreff mit Eventcharakter" entwickelt habe.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 2494/10 der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 2. November 2010 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten per Telefax übermittelt werden.

 
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