Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 9 K 1832/10

Datum:
08.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1832/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2011:1208.9K1832.10.00
 
Leitsätze:

Ist ein Gesuch um Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang wegen der Unwirksamkeit der von der Hochschule hierzu erlassenen Zugangs- und Zulassungsordnung rechtwidrig abgelehnt worden und scheidet eine erneute Auwahlentscheidung der Hochschule mangels entsprechender rechtmäßig für das Bwerbungssemester in Geltung gesetzter Ordnungen aus, kann aus Gründen der Fogenbeseitigung ein im Hauptsacheverfahren durchsetzbarer unmittelbarer Zulasungsanspruch bestehen.

 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 3. August 2010 verpflichtet, den Kläger auf seinen Antrag vom 14. Juli 2010 zum Masterstudiengang Betriebswirt-schaftslehre (Schwerpunkt Finance) nach den tatsächli-chen und rechtlichen Verhältnissen des Wintersemesters 2010/2011 zuzulassen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank