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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 1589/10

Datum:
13.04.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1589/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2011:0413.7K1589.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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