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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 1195/09

Datum:
04.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1195/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2011:0504.7K1195.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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