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Verwaltungsgericht Münster, 4 L 700/10

Datum:
31.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 700/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2011:0531.4L700.10.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die gemäß seiner Mitteilung vom 2. November 2010 zur Verfügung stehenden zwei Planstellen der Besoldungsgruppe A 13 g. D. BBesO im Bereich des Instituts der Feuerwehr NRW nicht mit den Beigeladenen E.     und Trilken zu besetzen, bis über das Beförderungsbegehren des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und der Beigeladene zu 1) je zur Hälfte, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2), der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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