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Verwaltungsgericht Münster, 3 K 1838/10

Datum:
27.07.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1838/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2011:0727.3K1838.10.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 00.00.00 wird aufgehoben, soweit er gegenüber der Klägerin einen Elternbeitrag von monatlich mehr als 0 Euro festsetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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