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Verwaltungsgericht Münster, 13 K 2137/09.O

Datum:
20.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Disziplinarkammer Land
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2137/09.O
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2011:1020.13K2137.09O.00
 
Tenor:

Die Dienstbezüge des Beklagten werden wegen Dienstvergehens um 10 v.H. auf die Dauer von drei Jahren gekürzt.

Der Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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