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Verwaltungsgericht Münster, 13 K 1360/09.O

Datum:
16.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Disziplinarkammer Land
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1360/09.O
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2011:0316.13K1360.09O.00
 
Tenor:

Die Dienstbezüge des Beklagten werden wegen Dienstvergehens um 5 v. H. auf die Dauer von zwei Jahren gekürzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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