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Verwaltungsgericht Münster, 10 K 2467/09

Datum:
18.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2467/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2011:0318.10K2467.09.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Kostengläubiger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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