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Verwaltungsgericht Münster, 8 L 650/09

Datum:
05.01.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 650/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0105.8L650.09.00
 
Schlagworte:
Freiheitsentziehung Rechtsweg Verwaltungsrechtsweg öffentlich-rechtliche Streitigkeit Zivilsache Abschiebungshaft Sicherungshaft FGG-Reformgesetz
Normen:
AufenthG § 62 VwGO § 40 Abs 1 S 1 GVG § 13 GVG § 23a
Leitsätze:

Nach Inkrafttreten des FGG-Reformgesetzes sind die Amtsgerichte weiterhin für Haftsachen nach dem Aufenthaltsgesetz sachlich zuständig.

 
Tenor:

Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist unzulässig.

Das Verfahren wird an das Amtsgericht Paderborn verwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

 
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