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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 2075/06

Datum:
08.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2075/06
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0908.7K2075.06.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 15. März 2006 und der Widerspruchsbescheid des Beklagten aus November 2006 werden aufgehoben, soweit darin eine Gebühr von mehr als 37,60 EUR erhoben wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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