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Verwaltungsgericht Münster, 5 L 442/10

Datum:
20.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 442/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0820.5L442.10.00
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller ab dem 30. August 2010 bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache über seinen Entlassungsantrag (Klageverfahren 5 K 1472/10) von der Ableistung des Zivildienstes freizustellen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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