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Verwaltungsgericht Münster, 5 L 441/10

Datum:
20.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 441/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0820.5L441.10.00
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller ab dem 01. Oktober 2010 bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache über seinen Entlassungsantrag von der Ableistung des Zivildienstes freizustellen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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