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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 2122/08

Datum:
06.01.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 2122/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0106.5K2122.08.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 15. September 2008 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger 100 Euro zurückzuzahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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