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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 1066/09

Datum:
20.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1066/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0520.5K1066.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Wehrbereichsverwaltung West vom 10. Februar 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Mai 2009 verpflichtet, den vom Kläger Ende September/Anfang Oktober 2003 am Eingang des Kalibrierbunkers auf dem Flugplatz des Fluglehrzentrums F-4F in Hopsten/Dreierwalde erlittenen Unfall als Dienstunfall anzuerkennen und dem Kläger für die Zeit ab 1. Oktober 2007 Unfallruhegehalt gemäß § 27 SVG i. V. m. § 36 BeamtVG zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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