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Verwaltungsgericht Münster, 4 K 933/07

Datum:
13.04.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 933/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0413.4K933.07.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit sich die Klage gegen das Verbot zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen richtet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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