Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 4 K 1753/08

Datum:
01.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1753/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0701.4K1753.08.00
 
Schlagworte:
Polizeivollzugsbeamter Aufrüsten Abrüsten Dienstbereitschaft Einsatzbereitschaft Uniform Arbeitszeit
Normen:
§ 1 Abs. 1 und Abs. 3 AZVO Pol NW
Leitsätze:

Das Aufrüsten vor Schichtbeginn und das entsprechende Abrüsten nach Schichtende gehören zum regulären Dienst eines Polizeivollzugsbeamten im Wach- und Wechseldienst. Bei Schichtwechsel ist der vom Dienstherrn den Dienstgruppenleitern/Wachdienstführern für den Informationsaustausch eingeräumte Zeitraum von 15 Minuten pro geleisteter Schicht ausreichend. Es ist nicht notwendig, daneben auch den Streifenbeamten einen Zeitraum für Übergabegespräche als Dienstzeit anzurechnen.

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Kläger beim Polizeipräsidium N. in der Polizeiwache Q.--------straße in der Zeit ab dem 18. Januar 2008 durch das Aufrüsten vor Schicht-beginn (Anlegen der Uniform und Übernahme der Gegen-stände, die unter Ziffer 3 des Erlasses des Innenministeri-ums NRW vom 18. März 2010 aufgeführt sind) und das entsprechende Abrüsten nach Schichtende Arbeitszeit im Sinne des § 1 Abs. 1 und 3 der Verordnung über die Ar-beitszeit der Polizeivollzugsbeamten des Landes NRW erbracht hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Be-klagte je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Si¬cherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank