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Verwaltungsgericht Münster, 3 L 689/10

Datum:
30.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 689/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:1230.3L689.10.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2393/10 gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 00.00.0000 betreffend die Veranlagungsjahre 2004, 2005, 2006 und 2007 wird angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin zu zwei Dritteln und der Antragsteller zu einem Drittel.

Der Streitwert wird auf 310,82 Euro festgesetzt.

 
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