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Verwaltungsgericht Münster, 2 K 977/09

Datum:
16.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 977/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0916.2K977.09.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Kläger ihre Klage teilweise zurückgenommen haben; im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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