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Verwaltungsgericht Münster, 2 K 297/09

Datum:
27.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 297/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0727.2K297.09.00
 
Tenor:

Soweit die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Die mit ihrem in der mündlichen Verhandlung vom 27. Juli 2010 gestellten Sachantrag fortgeführte Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

 
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