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Verwaltungsgericht Münster, 2 K 1106/09

Datum:
16.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1106/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0916.2K1106.09.00
 
Tenor:

Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Beklagten vom 24. April 2009 für die Errichtung eines Stahlgittermastes für eine Basisstation für das U.-Mobilfunknetz mit einer Höhe von 30 m + 6,50 m Aufsatzmast auf dem Grundstück Gemarkung F., Flur 00, Flurstück 00, T., wird aufgehoben.

Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zu 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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