Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 1 L 115/10

Datum:
22.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 115/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0322.1L115.10.00
 
Schlagworte:
vorübergehender Ausschluß Schulbesuch Erkrankung Gesundheitsgefährdung Ordnungsmaßnahme Aggressionsverhalten Gewalttätigkeit
Normen:
SchulG NRW § 54 Abs. 4
Leitsätze:

Nach dem Sinn und Zweck des § 54 Abs. 4 SchulG NRW ist ein vorübergehender Ausschluß vom Schulbesuch wegen Gesundheitsgefährdung anderer nur möglich, wenn die Gefährdung auf einer Erkrankung des auszuschließenden Schülers beruht.

Die Erkrankung muß sich insbesondere auf eine ansteckende Krankheit i. S. d. Infektionsschutzgesetzes beziehen.

Sofern die Gesundheitsgefährdungen anderer Mitschüler durch Gewalttätigkeiten des auszuschließenden Schülers veranlasst sind, müssen diese auf einer krankhaften nicht steuerbaren Verhaltensstörung des auszuschließenden Schülers beruhen (hier nicht feststellbar).

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 1. März 2010 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 8. Februar 2010 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank