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Verwaltungsgericht Münster, 1 K 1405/09

Datum:
21.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1405/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:0521.1K1405.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheides vom 20. November 2006 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 22. Juni 2009 verpflichtet, die mit Stiftungsgeschäft vom 28. Dezember 2005 errichtete Stiftung bürgerlichen Rechts "Stadtwerke Stiftung für S." mit Sitz in S. als rechtsfähig anzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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