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Verwaltungsgericht Münster, 13 K 353/09.O

Datum:
16.11.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Disziplinarkammer Land
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 353/09.O
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:1116.13K353.09O.00
 
Tenor:

Die Dienstbezüge des Beklagten werden wegen Dienstvergehens um 10 v.H. auf die Dauer von drei Jahren gekürzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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