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Verwaltungsgericht Münster, 13 K 302/09.O

Datum:
05.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Disziplinarkammer Land
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 302/09.O
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2010:1005.13K302.09O.00
 
Tenor:

Das Ruhegehalt des Beklagten wird wegen Dienstvergehens um 5 % auf die Dauer von einem Jahr gekürzt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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