Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 9 K 171/08.A

Datum:
11.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 171/08.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:0311.9K171.08A.00
 
Tenor:

Das Klageverfahren wird im Umfang der Klagerücknahme eingestellt.

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. Januar 2008 zu Ziff. 3., soweit die Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 7 AufenthG abgelehnt worden ist, und zu Ziff. 4., soweit dem Kläger die Abschiebung nach Somalia angedroht worden ist, verpflichtet festzustellen, dass bezüglich des Klägers ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in Bezug auf Somalia besteht.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtkosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank