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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 2530/08

Datum:
02.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2530/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:1002.7K2530.08.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 30. Oktober 2008 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht zuvor der Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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