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Verwaltungsgericht Münster, 6 L 240/09

Datum:
17.06.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 240/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:0617.6L240.09.00
 
Tenor:

1. Die Stadt P. - Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien -, T. 0, O. -U. -X. 0, 00000 P. , wird beigeladen.

2. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin N. S. -W. aus P. beigeordnet.

3. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin vorläufig Jugendhilfe in Form der Übernahme der Kosten ihrer Betreuung durch das Eltern-Kind-Haus, J. Straße 000, 00000 P. , für die Zeit vom 1. April 2009 bis zur Fortsetzung der Leistung durch die Beigeladene zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

 
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