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Verwaltungsgericht Münster, 5 L 353/09

Datum:
27.07.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 353/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:0727.5L353.09.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Münster 5 K 1403/09 wird wiederhergestellt.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte, die Antragsteller als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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