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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 2082/07

Datum:
25.11.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 2082/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:1125.5K2082.07.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 22. November 2007 sowie die der Aufenthaltserlaubnis vom 4. Juli 2008 beigefügte Wohnsitzauflage werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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