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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 1486/08

Datum:
14.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1486/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:1014.5K1486.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht in jeweils beizutreibender Höhe Sicherheit leistet.

 
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