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Verwaltungsgericht Münster, 3 L 650/08

Datum:
30.01.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 650/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:0130.3L650.08.00
 
Schlagworte:
Anlage, Selbständigkeit, Sackgasse, Hauptzug, Vorteilsgedanke, wirtschaftlicher Vorteil
Normen:
§ 8 KAG NRW
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (3 K 2557/08) gegen den Heranziehungsbescheid des Antragsgegners vom 31. Oktober 2008 wird angeordnet, soweit ein Straßenbaubeitrag von mehr als 353,58 Euro festgesetzt worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens zu 62 %, der Antragsteller zu 38 %.

Der Streitwert wird auf 230,00 Euro festgesetzt.

 
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