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Verwaltungsgericht Münster, 3 K 2214/07

Datum:
29.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 2214/07
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:0429.3K2214.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 117.707,96 EUR nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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