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Verwaltungsgericht Münster, 3 K 175/08

Datum:
25.02.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 175/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:0225.3K175.08.00
 
Tenor:

Der Vorausleistungsbescheid des Beklagten vom 00.00.0000 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 00.00.0000 (betr. Flurstücke 352, 353 der Flur 52, Gemarkung O. ) werden in Höhe von 9.184,50 Euro aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten der Kläger für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

 
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