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Verwaltungsgericht Münster, 1 L 156/09

Datum:
21.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 156/09
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:0421.1L156.09.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, bis zur abschließenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem Vorabentscheidungsverfahren aufgrund des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. Februar 2009 - 6 K 1045/08.WI - die von ihm aufbereiteten Daten über die Zuwendung von EG-Agrarmitteln an den Antragsteller im EG-Haushaltsjahr 2008 (Name, Vorname, Wohnort des Antragstellers, Betrag der Zahlungen) im Internet zu veröffentlichen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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