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Verwaltungsgericht Münster, 1 K 478/08

Datum:
23.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 478/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:0323.1K478.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 25. Juli 2007 in der Gestalt seines Widerspruchbescheides vom 23. Januar 2008 verpflichtet, der Umbettung des verstorbenen Vaters des Klägers, David Brown, von der Erbgruft 274 a, Rosenhain, in die Grabstelle der Mutter des Klägers, Anke Brown, Zentralfriedhof West, Neuer Teil, Reihe 1, Nr. 1 und Nr. 2 zuzustimmen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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