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Verwaltungsgericht Münster, 1 K 2144/08

Datum:
02.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2144/08
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2009:1002.1K2144.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Einsicht in den Vergabevermerk und die beiden Angebote des Klägers betreffend die Ausschreibung der Beförderung von Schülerinnen und Schüler zur Peter-Pan-Schule, Förderschule des Kreises Steinfurt, Förderschwerpunkt Sprache (Primarschule) und Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe) in Rheine, Siedlerstraße, im Schuljahr 2008/09 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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